Untervermietung

10. Dezember 2025by Patrick Fromm

Der Antrag ist VOR BEGINN der Untervermietung zu stellen. Für Untervermietung an eine zweite Band in Übungsräumen gilt eine einfache Regel: In Räumen bis 30 m² ist sie leider nicht zulässig, in Räumen ab 30 m² ist sie möglich, in jedem Fall aber genehmigungspflichtig. Der Aufpreis beträgt im Falle der Genehmigung 35,- € auf die Kaltmiete, ggf. muss der Energiekostenabschlag erhöht werden. Bei einer...

Der Antrag ist VOR BEGINN der Untervermietung zu stellen.

Für Untervermietung an eine zweite Band in Übungsräumen gilt eine einfache Regel: In Räumen bis 30 m² ist sie leider nicht zulässig, in Räumen ab 30 m² ist sie möglich, in jedem Fall aber genehmigungspflichtig. Der Aufpreis beträgt im Falle der Genehmigung 35,- € auf die Kaltmiete, ggf. muss der Energiekostenabschlag erhöht werden. Bei einer genehmigten Untervermietung ist zwingend ein Untermietvertrag erforderlich, der bei KULTRAUM® in Kopie einzureichen ist.

Ist der Untermietvertrag geschlossen und von KULTRAUM® genehmigt, ist eine Einweisung des Untermieters in die örtlichen Gegebenheiten erforderlich (Parkflächen, Brandschutz, WCs, Zugang zum Objekt, Müllentsorgung, Aufzüge, Türen/Tore, allg. Verhalten usw.). Diese Einweisung ist durch einen KULTRAUM®-Mitarbeiter (kostenflichtig) oder vom im Untermietvertrag genannten Hauptmieter (=Untervermieter) durchzuführen und zu protokollieren. Das Wahlrecht über die Durchführung der Einweisung liegt bei KULTRAUM®.

Der Untermieter erhält einen eigenen Zugangscode. Die Weitergabe des Zugangscodes des Mieters an seinen Untermieter ist unzulässig und kann zur befristeten Sperrung des Zugangs für Haupt- und Untermieter führen. Die Kosten der Freigabe sind vom Hauptmieter zu tragen.

Der Aufpreis (35,- €) ist unabhängig von der Laufzeit des Untermietverhältnisses für mind. sechs Monate zu entrichten. Das Ende des Untermietverhältnisses muss der Mieter bei KULTRAUM®  anzeigen. Die Kündigungsfrist für den Untermietzuschlag ist identisch mit der Kündigungsfrist des Hauptmietverhältnisses, in der Regel zwei volle Kalendermonate. Der Aufpreis entfällt dann ab dem nächsten Monatsersten nach Ablauf der Kündigungsfrist.

Hinweis: Es empfiehlt sich, die Kündigung eines Untermietverhältnisses unmittelbar bei KULTRAUM®  zu melden, um zeitliche Überschneidungen zu vermeiden.

Mieten zwei Bands je eine Raumhälfte direkt bei KULTRAUM®, so ist keine weitere Untervermietung auf einer der Raumhälften möglich.

Die Warmmiete des Untermieters darf max. 50% der Gesamtmiete des Hauptmieters betragen. (Beispiel: Der Raum kostet 280 € im Monat warm, die Untermiete darf max. 140 € betragen). Einzelfälle können abweichen und sind schriftlich zu begründen.

Definition Untervermietung: Untermieter sind alle Personen (z.B. Bands oder Einzelmusiker), die den Mietraum nutzen und nicht unmittelbar zur Band/zum Projekt des Mieters gehören. Diese Personen sind nur dann über die KULTRAUM® GmbH während ihres Aufenthalts in den Objekten haftpflichtversichert, wenn die Untervermietung genehmigt und ein Untermietvertrag abgeschlossen wurde.

Ist der Mieter selbst in zwei Projekten (z.B. zwei Bands) aktiv, handelt es sich auch um eine Untervermietung, auch wenn in beiden Projekten ganz oder teilweise Personengleichheit herrscht.

Üblicherweise ist max. EINE Untervermietung in einer Mietsache zulässig, Sonderfälle können mit KULTRAUM® abgestimmt werden.

Bei Ateliers, gewerblichen Mietverhältnissen, Lagerräumen etc. wird über den Antrag auf Untervermietung immer im Einzelfall entschieden.

Bei gewerblichen Mietverhältnisses ist jede weitere auf eigene Rechnung aktive Person als Untermieter zu betrachten.

Ist es nicht eindeutig, ob es sich um eine Untervermietung handelt, entscheidet KULTRAUM®.