Am Ende des Mietverhältnisses (Ende der Kündigungsfrist) wird der gemietete Raum an KULTRAUM® zurückgegeben. Dabei wird – wie bei der Übergabe zu Beginn des Mietverhältnisses – ein Videoprotokoll angefertigt. Neben den Grundvoraussetzungen – leer, sauber und technisch einwandfrei – gibt es eine einfache Bedingung: Die Mietsache darf nicht schlechter sein als bei der Übergabe. Müll und...
Rückgabe der Mietsache
Am Ende des Mietverhältnisses (Ende der Kündigungsfrist) wird der gemietete Raum an KULTRAUM® zurückgegeben. Dabei wird – wie bei der Übergabe zu Beginn des Mietverhältnisses – ein Videoprotokoll angefertigt. Neben den Grundvoraussetzungen – leer, sauber und technisch einwandfrei – gibt es eine einfache Bedingung: Die Mietsache darf nicht schlechter sein als bei der Übergabe.
Müll und Sperrmüll aus Raumauflösungen darf nicht in den örtlichen Müllstationen entsorgt werden.
Eine Verschlechterung stellt grundsätzlich alles dar, was dazu führt, dass der Raum nicht oder nur schwer wiedervermietbar ist. Dazu gehört z.B. ein Wandanstrich in einer sehr individuellen Farbe (z.B. schwarz) oder auch Trennwände und Kabinen, die die Nutzfläche des Raums verkleinern. (Empfehlung: Bitte schon bei Kündigung mit KULTRAUM® abklären).
Aufgrund der Instandhaltungspflicht haften Mieter auch für Defekte an der Mietsache (z.B. kaputte Tür, kaputtes Fenster o.ä.), wenn der Defekt zu Vertragsbeginn noch nicht vorlag.
Hat der Mieter bauliche Veränderungen vorgenommen, die nicht mit KULTRAUM® abgestimmt waren, sind diese rückzubauen. KULTRAUM® zahlt grundsätzlich keinen Abstand für Verschönerungen, Verbesserungen oder sonstige Veränderungen, Abstandsforderungen gegenüber Nachmietern sind prinzipiell unzulässig oder im Ausnahmefall zuerst mit KULTRAUM® abzustimmen. Festeinbauten gehen nach deutschem Mietrecht in das Eigentum des Gebäudeeigentümers über.
Nach erfolgreicher Rückgabe der Mietsache wird das Mietverhältnis innerhalb der gesetzlichen Fristen abgerechnet, s.a. oben “Kaution“.
KULTRAUM® rechnet Betriebs- und Nebenkosten sowie beendete Mietverhältnisse jährlich mit Stichtag 30.06. ab, die Rechnungslegung erfolgt ca. 3 Monate nach Stichtag.
KULTRAUM® zu erstatten.
