Hinweis: aktuell werden nur in Sonderfällen Nachlässe eingeräumt Je nach Mietverhältnis sind folgende Rabatte möglich, es besteht kein Anspruch auf einen Nachlass (!): 1. Dauerauftrag oder Vorauszahlung: Wird der Dauerauftragsrabatt vereinbart, muss der Mieter einen Dauerauftrag über die Mietzahlung einrichten. Dieser Rabatt wird im Regelfall für ein Jahr gewährt. Wird der Dauerauftrag einmal nicht ausgeführt...
Rabatte & Zuschläge
Hinweis: aktuell werden nur in Sonderfällen Nachlässe eingeräumt
Je nach Mietverhältnis sind folgende Rabatte möglich, es besteht kein Anspruch auf einen Nachlass (!):
1. Dauerauftrag oder Vorauszahlung:
Wird der Dauerauftragsrabatt vereinbart, muss der Mieter einen Dauerauftrag über die Mietzahlung einrichten. Dieser Rabatt wird im Regelfall für ein Jahr gewährt. Wird der Dauerauftrag einmal nicht ausgeführt und/oder die Zahlung manuell per Überweisung getätigt, verfällt der Rabatt rückwirkend zum Vertragsbeginn. Er gilt wieder ab dem Folgemonat, wenn die Zahlung dann wieder per Dauerauftrag eingeht. Wird die Miete als Vorauszahlung für einen längeren Zeitraum in einer Summe geleistet (für ein halbes oder ein Jahr), ist ebenfalls ein Rabatt möglich.
Der Rabatt für Dauerauftrag oder Vorauszahlung beträgt monatlich: 5,- €
2. Jahresfestbindungsrabatt:
Der Mieter schließt den Mietvertrag auf ein Jahr fest ab. Eine Kündigung ist dann innerhalb dieses Zeitraums nicht möglich, das Mietverhältnis kann, wenn nicht anders vereinbart, erstmalig nach Ablauf eines Jahres mit einer Frist von (im Regelfall) zwei Monaten gekündigt werden. Die Mietzeit kann auch nicht durch Stellen eines Nachmieters verkürzt werden. Bei Standard-Mietverhältnissen gilt hier jedoch eine Sonderregel: Kündigt der Mieter innerhalb der Jahresmietdauer, so kann er dies mit einer zweimonatigen Frist tun, muß dann jedoch den gewährten Rabatt rückwirkend zum Vertragsbeginn an Kultraum erstatten.
Der Rabatt für die Jahresfestbindung beträgt monatlich: 10,- €
3. Sonderrabatt:
Sonderrabatte werden selten eingeräumt. Grund für einen Sonderrabatt kann z.B. eine über die normale Instandhaltung oder Verschönerung hinausgehende, den Wert der Mietsache für Kultraum deutlich erhöhende Verbesserung und/oder Sanierung der Mietsache sein.
4. Gewerberabatt:
Der Nachlass für gewerbliche Mieter beträgt derzeit 10% auf die Kaltmiete (Stand Mitte 2025). Für gewerbliche Mieter gelten besondere Bedingungen.
5. Zuschlag Untervermietung:
Durch eine genehmigte Untervermietung entstehen nicht nur höhere Verbrauchskosten. Zum Beispiel erhöht sich das Versicherungsrisiko. Daher gibt es im Falle einer genehmigten Untervermietung immer einen Aufschlag auf die Kaltmiete.
Der Zuschlag für genehmigte Untervermietung beträgt im Regelfall monatlich je Untermietpartei 35 € (Stand Jan. 2025).
Für die Untervermietung gelten besondere Bedingungen, s.u. “Untervermietung“.
6. Sonstige Zuschläge:
Nach Vereinbarung – Zuschlag für Stellplatz – Zuschlag für besondere Nutzung – Versicherungszuschlag (erhöhtes Risiko) – Sondervereinbarungen – etc. pp.
