Feiern, Parties, Veranstaltungen und sonstige/ähnliche Zusammenkünfte aller Art sind nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung droht Abmahnung und/oder fristlose Kündigung. Gewerbliche Mieter können im Einzelfall Ausnahmen beantragen, der Versicherungsschutz muss seitens des gewerblichen Mieters gewährleistet werden. Info: Die Objekte der KULTRAUM® GmbH sind keine öffentlichen Gebäude. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf die Mieter, alle mit Ihnen verbundenen...
Parties & Veranstaltungen
10. Dezember 2025by Patrick Fromm
Feiern, Parties, Veranstaltungen und sonstige/ähnliche Zusammenkünfte aller Art sind nicht zulässig.
Bei Zuwiderhandlung droht Abmahnung und/oder fristlose Kündigung.
Gewerbliche Mieter können im Einzelfall Ausnahmen beantragen, der Versicherungsschutz muss seitens des gewerblichen Mieters gewährleistet werden.
Info: Die Objekte der KULTRAUM® GmbH sind keine öffentlichen Gebäude. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf die Mieter, alle mit Ihnen verbundenen Nutzer, bei gewerblichen Mietern Kunden und Gäste, sofern die baurechtlichen und feuerpolizeilichen Vorschriften gewahrt werden.
