Alle mit KULTRAUM® geschlossenen Mietverträge sind gewerbliche Mietverträge. Dies ist der Obergriff für die Art des Mietvertrags. Es wird also kein privatrechtlicher Mietvertrag (wie z.B. Wohnmietvertrag) geschlossen. Begründet wird dann entweder ein privates oder ein gewerbliches Mietverhältnis. Das ist abhängig vom Status des Mieters. Gewerbetreibende, die in den bei KULTRAUM® gemieteten Räumen tätig sind (z.B. Musikschule, Aufnahmestudio, Werkstatt,...
Mietvertrag
10. Dezember 2025by Patrick Fromm
Alle mit KULTRAUM® geschlossenen Mietverträge sind gewerbliche Mietverträge. Dies ist der Obergriff für die Art des Mietvertrags. Es wird also kein privatrechtlicher Mietvertrag (wie z.B. Wohnmietvertrag) geschlossen. Begründet wird dann entweder ein privates oder ein gewerbliches Mietverhältnis. Das ist abhängig vom Status des Mieters. Gewerbetreibende, die in den bei KULTRAUM® gemieteten Räumen tätig sind (z.B. Musikschule, Aufnahmestudio, Werkstatt, Lager), erhalten günstigere Mietpreise. Dafür benötigen sie eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung, tragen alle Reparaturen in und an ihren Räumen selbst und die Mietverhältnisse unterliegen je Einzelfall abhängig vom ausgeübten Gewerbe besonderen Bedingungen.
