Kündigung

10. Dezember 2025by Patrick Fromm

Unbefristete Mietverhältnisse sind mit der im Vertrag genannten Kündigungsfrist (im Regelfall zwei Monate) kündbar. Befristete Mietverhältnisse können erst nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer gekündigt werden (z.B. ein Jahr). Das Verkürzen der Mietdauer durch Stellen eines Nachmieters ist hier nicht möglich. Die Kündigung KULTRAUM® ist über das Kündigungsformular  auszusprechen und wird via Email umgehend von KULTRAUM® bestätigt. [Der gesetzliche und...

Unbefristete Mietverhältnisse sind mit der im Vertrag genannten Kündigungsfrist (im Regelfall zwei Monate) kündbar. Befristete Mietverhältnisse können erst nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer gekündigt werden (z.B. ein Jahr). Das Verkürzen der Mietdauer durch Stellen eines Nachmieters ist hier nicht möglich. Die Kündigung KULTRAUM® ist über das Kündigungsformular  auszusprechen und wird via Email umgehend von KULTRAUM® bestätigt. [Der gesetzliche und der postalische Weg der Kündigung sind selbstverständlich ebenso zulässig]

Befristete Mietverhältnisse mit Jahresrabatt unterliegen einer Sonderregelung: Trotz Festbindung sind diese Mietverhältnisse auch während der Mietdauer mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist zu kündigen. In diesem Fall ist dann der bis Ende der Kündigungsfrist gewährte Jahresrabatt in voller Höhe ab Vertragsbeginn sowie eine Gebühr i.H.v. derzeit 50 € an KULTRAUM® zu erstatten.