Versicherung

10. Dezember 2025by Patrick Fromm

Das in die Mietsache eingebrachte Inventar des Mieters und der mit ihm verbundenen Personen ist nicht durch KULTRAUM® gegen Schäden jeglicher Art versichert. Hinweis: KULTRAUM® empfiehlt eine Inventarversicherung oder den Versicherungseinschluss in die Hausratversicherung. Bei Vertragsabschluss hat der Mieter je nach Art des Mietverhältnisses eine gültige, ungekündigte private oder berufliche Haftpflichtversicherung nachzuweisen, deren Deckungssumme in der Regel...

Das in die Mietsache eingebrachte Inventar des Mieters und der mit ihm verbundenen Personen ist nicht durch KULTRAUM® gegen Schäden jeglicher Art versichert.

Hinweis: KULTRAUM® empfiehlt eine Inventarversicherung oder den Versicherungseinschluss in die Hausratversicherung.

Bei Vertragsabschluss hat der Mieter je nach Art des Mietverhältnisses eine gültige, ungekündigte private oder berufliche Haftpflichtversicherung nachzuweisen, deren Deckungssumme in der Regel 5 (fünf) Millionen € für Mietsach-, Personen und Vermögensschäden nicht unterschreiten darf.

Alle Privatpersonen sind ab Betreten des jeweiligen Grundstücks durch KULTRAUM® haftpflichtversichert (sog. Vermieterhaftpflicht).

Kunden, Gäste, Mitnutzer etc. von gewerblichen Mietern sind nicht durch KULTRAUM® haftpflichtversichert, dies obliegt dem gewerblichen Mieter im Rahmen seiner Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung.