Die Kaution (Mietsicherheit) beträgt im Regelfall das Doppelte einer Warmmiete und ist unbar auf ein separates Kautionskonto vor Beginn des Mietverhältnisses zu überweisen. KULTRAUM® akzeptiert keine Barzahlungen, keine Bank- oder sonstigen Bürgschaften, keine Sparbücher. Die Kaution wird nach ordentlichem und mangelfreien Ende des Mietverhältnisses innerhalb der gesetzlichen Fristen erstattet. Diese betragen sechs Monate ab Rückgabe der Mietsache (§548 BGB), bei...
Kaution
Die Kaution (Mietsicherheit) beträgt im Regelfall das Doppelte einer Warmmiete und ist unbar auf ein separates Kautionskonto vor Beginn des Mietverhältnisses zu überweisen. KULTRAUM® akzeptiert keine Barzahlungen, keine Bank- oder sonstigen Bürgschaften, keine Sparbücher.
Die Kaution wird nach ordentlichem und mangelfreien Ende des Mietverhältnisses innerhalb der gesetzlichen Fristen erstattet. Diese betragen sechs Monate ab Rückgabe der Mietsache (§548 BGB), bei ausstehender Betriebskostenabrechnung bis zu einem Jahr (BGH, 18.01.2006 – VIII ZR 71/05) oder bei Teilauszahlung auch länger.
In der Praxis prüft KULTRAUM® die Mietsache nach Rückgabe auf Mangelfreiheit. Endet ein Mietverhältnis zwischen dem 30.06. und dem folgenden 31.03., erhält der Mieter bereits eine Teilauszahlung. Endet das Mietverhältnis zwischen dem 01.04. und dem 30.06. eines Jahres, wird die Kaution im Zuge der Betriebskostenabrechnung abgerechnet und erstattet. Bis 31.03. getätigte Teilauszahlungen werden ebenfalls im Rahmen der Betriebskostenabrechnung abgerechnet und ausgezahlt.
Beispiel (unverbindlich):
Höhe der Kaution 500,- € / Ende des Mietverhältnisses 31.01. / Auszahlung 400,- € ca. 6-8 Wochen nach Ende / Verrechnung bzw. Auszahlung der restl. 100 € mit der Betriebskostenabrechnung
Die Betriebskostenabrechnung erfolgt mit Stichtag 30.06. eines jeden Jahres, die Rechnungslegung üblicherweise im anschließenden Sept./Okt..
